Wer seine Kinder im Betrieb beschäftigt, sollte immer an den Fiskus denken. Die Steuerprüfer haben Arbeitsverträge mit Familienangehörigen besonders im Visier. Die Verträge müssen nicht nur wie mit fremden Mitarbeitern ernsthaft vereinbart sein, sondern auch entsprechend umgesetzt werden. Ist das nicht der Fall, ist eine Auseinandersetzung mit den Steuerprüfern programmiert. Das musste auch ein Einzelhändler erfahren, der seinen Sohn im Unternehmen beschäftigt hatte. Sein Arbeitslohn wurde nicht regelmäßig zum Monatsende, sondern sporadisch im Jahresverlauf ausgezahlt. Die Folge: Der Fiskus erklärte das Arbeitsverhältnis steuerlich für unwirksam. Ein fremder Dritter hätte dieses Vorgehen nicht akzeptiert. Das heißt für Sie: Stellen Sie bei Arbeitsverträgen mit Familienangehörigen unbedingt sicher, dass diese dem Fremdvergleich standhalten, um den Betriebsausgabenabzug nicht zu gefährden.