Die Zugangsvermutung, nach der ein Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als dem Empfänger zugegangen gilt, greift nicht immer. Sie entfällt, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung durch den Postdienstleister stattfindet. Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.
Zum Hintergrund: Die Richter hatten im Streitfall vom Postdienstleister erfahren, dass für die Wohnung der Klägerin die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wurde. Dieser Fall unterscheidet sich laut dem Urteil von der immer wieder für alle Steuerzahler gleichermaßen eintretenden Konstellation, dass die Zustellung an einzelnen Tagen wegen eines Feiertags oder Krankheit des Zustellers ausfällt. Denn solche Ereignisse erschüttern die Zugangsvermutung nicht. Wenn aber innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Zustellung erfolgt, könne die Zugangsvermutung nicht mehr aufrechterhalten werden (FG-Urteil, Az. 7 K 7045/20, Revision beim Bundesfinanzhof unter Az. VI R 18/22).