+++ Arbeitgeber hat Ermessen
Welches Verhalten ein Unternehmer bei welchem Mitarbeiter abmahnen will, ist allein seine Sache. Deshalb hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte, weil ein Kollege für ein gleichartiges Verhalten nicht abgemahnt worden ist. Ebenso liegt es allein in der Entscheidungsbefugnis des Unternehmers, ob er das Fehlverhalten eines Mitarbeiters zum […]
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