Ein rigides Liquiditätsmanagement ist in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wichtiger denn je. Begleichen Kunden ihre Schulden nicht rechtzeitig, sollten Sie sie umgehend die Konsequenzen spüren lassen. Denn je länger das Zahlungsziel überschritten ist, desto mehr sinken die Chancen, das Geld noch zu erhalten. Mahnen Sie daher säumige Schuldner umgehend an und fordern Sie neben dem geschuldeten Betrag auch Verzugszinsen ein. Weil der Basiszinssatz per 1. Januar erstmalig seit langer Zeit deutlich gestiegen ist – er beträgt jetzt 1,62 Prozent – ist das jetzt umso mehr empfehlenswert. Da bei privaten Schuldnern der Verzugszins fünf, bei Geschäftskunden neun Prozentpunkte darüber liegen darf, dürfen Sie von Ihren säumigen Kunden nunmehr 6,62 Prozent bzw. 10,62 Prozent an Verzugszinsen verlangen.
Beachten Sie: Bei einer Geldforderung beginnt der Verzug automatisch nach Ablauf von 30 Tagen seit Rechnungsstellung. Bei Endverbrauchern gilt das aber nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf den Verzug, dessen Folgen und die Zinshöhe hingewiesen wird. Die 30-Tagefrist können Sie durch eine vorherige Mahnung verkürzen. Gesondert mahnen müssen Sie im Übrigen auch bei Rechnungen, die ein Datum als Zahlungsziel enthalten.