Nach der erfolgreichen Suche von neuen Mitarbeitern müssen Arbeitgeber auch das Auswahlverfahren offiziell beenden. Die nicht berücksichtigten Bewerber müssen zeitnah angeschrieben und informiert werden. Entscheidend ist, Absageschreiben freundlich und so persönlich wie möglich zu verfassen. Den abgelehnten Kandidaten ist für ihre Bewerbung zu danken, zudem ist ihnen für ihre Fähigkeiten Wertschätzung auszudrücken. Das ist nicht zuletzt aus Imagegründen geboten, weil sich Jobsuchende oftmals im Freundes- und Bekanntenkreis zu ihren Erfahrungen mit Arbeitgebern austauschen.
Außerdem zu beachten: Das Absageschreiben rechtssicher verfassen, damit abgelehnte Kandidaten aus den Formulierungen keine Ansatzpunkte für Diskriminierung herleiten können (z. B. wegen des Geschlechts). Nach dem Gleichbehandlungsgesetz besteht dann ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz.
Mögliche Formulierungen für Absageschreiben basierend auf Expertenempfehlungen enthält die aktuelle Ausgabe des BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial.