Die Jahresbezüge von GmbH-Chefs stehen generell unter der Beobachtung des Fiskus. Sie sind häufig ein zentraler Streitpunkt bei Steuerprüfungen. Dabei wird oft die Angemessenheit der Bezüge insgesamt oder einzelner Vergütungsbestandteile in Frage gestellt. Vielfach sind die Steuerprüfer schnell dabei, unter allen Umständen verdeckte Gewinnausschüttungen konstruieren zu wollen. Der dahinter stehende Anreiz: Durch die dann fälligen Steuernachzahlungen für erhebliche Mehreinnahmen beim Fiskus sorgen.
GmbH-Geschäftsführer sollten daher die Üblichkeit ihrer Bezüge mit Vergleichswerten des Marktes belegen können. Dafür benötigen Sie aktuelles hieb- und stichfestes Argumentationsmaterial. Wir unterstützen Sie dabei, dass die Steuerprüfer erst gar keine Angriffsfläche haben. Damit Sie im Bedarfsfall mit handfesten Fakten kontern können: Beteiligen auch Sie sich an unserer ab 16. März 2023 wieder startenden streng vertraulichen Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen unter bbe-umfrage.de. Damit tragen Sie mit dazu bei, die BBE-Gehaltsstudie auf den neuesten Stand zu bringen.