Wenn es um die steuerliche Angemessenheit ihrer Bezüge geht, haben GmbH-Chefs jetzt wieder brandaktuelle Vergleichswerte. Die neue Messlatte bilden die Vergütungsdaten der aktuellen Gehaltsstudie von BBE media, die wieder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband und der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt durchgeführt wurde. Darin sind Gehaltsdaten von 2.689 GmbH-Chefs eingeflossen. Das Datenmaterial ist eine hervorragende Basis in Streitfällen mit dem Fiskus. Gesellschafter-Geschäftsführer brauchen dringend überzeugende Argumentationshilfen, um den Vorwurf unangemessen hoher Bezüge und damit verdeckter Gewinnausschüttung abzuwehren. Maßstab hierfür sind die Vergütungen anderer Geschäftsführer, die unter gleichen Bedingungen tätig sind.
Exklusive Ergebnisse aus der neuesten Studie: 1. Die Jahresgesamtbezüge fallen über alle Branchen hinweg gegenüber dem Vorjahr mit im Durchschnitt mit 174.362 Euro um 2,3 Prozent höher aus — 2. Konkrete Gehaltserhöhungen erhielten 21,7 Prozent der Umfrageteilnehmer —
3. Die Bezüge betragen im Mittel 153.980 Euro — 4. Mit einem Anteil von 78,1 Prozent haben mehr als drei Viertel der Geschäftsführer eine Tantiemevereinbarung erhalten. Konkrete Zahlungen erhalten haben davon 97 Prozent — 5. Bei der Altersversorgung setzen 23,9 Prozent der Geschäftsführer auf die Pensionszusage — 6. Der Anteil derjenigen, die Beiträge in eine Pensions-/Unterstützungskasse einzahlen, liegt bei 30,9 Prozent — 7. Während es in der Industrie im Mittel mit 219.743 Euro die höchsten Jahresgesamtbezüge gibt, liegt der Einzelhandel hier mit 155.166 Euro hinter den Wirtschaftszweigen Großhandel und Dienstleister, aber noch vor dem Handwerk —
Weitere hochinteressante Ergebnisse zum Einzelhandel zum Vergleich mit der eigenen Vergütung können Sie in der neuesten Ausgabe des BBE Chef-Telegramm Handel Spezial nachlesen.