Chefs sind gut beraten, ihre Mitarbeiter zu Jahresbeginn die gewünschten Urlaubstage in einen Terminplaner eintragen zu lassen. Dies verschafft Planungssicherheit, um die Urlaubstage bestmöglich auf die betrieblichen Belange abzustimmen. Bevor sie den Plan an den Mitarbeiter ausgeben, sollten sie darin deutlich die Zeiten markieren, in denen generell oder für ausgewählte Mitarbeiter eine Urlaubssperre besteht. Machen sie ggf. zudem klare Vorgaben für die Mindestbesetzung in der übrigen Zeit, damit erst gar keine Spannungen bzw. Uneinigkeiten aufkommen. Treten diese dennoch auf, mit den betroffenen Mitarbeitern am besten direkt ein klärendes Gespräch führen. Welche Aspekte bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind:
1. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern zuerst ihre Urlaubstage eintragen lassen —
2. Den Wünschen der Arbeitnehmer ist grundsätzlich zu entsprechen. Ausnahme: Es liegen gewichtige Gründe für eine Ablehnung vor. Dazu zählen – a) dringende betriebliche Belange, wie Schulungstermine, bedeutende Aktionstage, notwendige Vertretungen für Kollegen — b) Urlaubswünsche sozial schutzwürdigerer Kollegen. So sind z. B. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern vorrangig zu berücksichtigen. Dann folgen Verheiratete und zuletzt Alleinstehende —
3. Im Hinblick auf die vielen Brückentage dafür sorgen, dass nicht nur bestimmte Mitarbeiter in den Genuss verlängerter Wochenenden kommen —