Mit einer Ausgleichsquittung sichern sich Arbeitgeber gegen nachträgliche Forderungen ehemaliger Mitarbeiter. Lassen Sie deshalb ausscheidende Kräfte immer ein solches Formular unterzeichnen. Die Mitarbeiter bestätigen darin, die Arbeitspapiere, das Arbeitszeugnis, das Gehalt sowie den ihnen zustehenden Urlaub bekommen zu haben. Darüber hinaus kann in der Ausgleichsquittung separat vereinbart werden, dass der Mitarbeiter auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Dieser Absatz muss dann gesondert unterschrieben werden.
Ausgleichsquittungen stärken erheblich Ihre Position als Arbeitgeber. Nach gefestigter Ansicht von Arbeitsgerichten darf ein Mitarbeiter dann noch nicht einmal mehr die Korrektur eines nur mäßigen Arbeitszeugnisses verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er zuvor durch seine Unterschrift bestätigt hat, dass alle Ansprüche gegen den Arbeitgeber erledigt sind.