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+++ Verbesserungspotenzial aufdecken

Ein Vorgehen, für das Arbeitgeber gar nicht oft genug sensibilisiert werden können: Führen Sie mit Mitarbeitern, die gekündigt haben, ein Abschlussgespräch. Das bietet Ihnen die große Chance, den wirklichen Motiven für den Arbeitgeberwechsel auf die Spur zu kommen. Aufgrund des Fachkräftemangels und weil  jüngere Arbeitnehmer tendenziell wechselbereiter sind, ist das dringend anzuraten. Durch das Gespräch […]

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+++ Teilzeitantrag zügig bearbeiten

Einzelhändler sollten Mitarbeitern, die einen Antrag auf Teilzeit gestellt haben, unbedingt fristgerecht eine Antwort zukommen lassen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind sie dazu verpflichtet, ihnen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung ihre Entscheidung mitzuteilen. Lassen sie die Frist verstreichen, kann das gravierende Folgen haben, wenn sie dem Teilzeitbegehren nicht entsprechen

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