+++ Nebenjobs verbieten?
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern gehen Arbeitgebern zu Recht gegen den Strich. Trotzdem dürfen Chefs ihren Arbeitnehmern Nebenjobs grundsätzlich nicht verbieten. Das dürfen sie erst dann, wenn sie aufzeigen können, dass dadurch die betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Bspw., wenn Mitarbeiter für Konkurrenzunternehmen tätig werden oder die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten. Zwar müssen Nebenjobs von Chefs nicht genehmigt […]
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