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+++ Nebenjobs verbieten?

Nebentätigkeiten von Mitarbeitern gehen Arbeitgebern zu Recht gegen den Strich. Trotzdem dürfen Chefs ihren Arbeitnehmern Nebenjobs grundsätzlich nicht verbieten. Das dürfen sie erst dann, wenn sie aufzeigen können, dass dadurch die betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Bspw., wenn Mitarbeiter für Konkurrenzunternehmen tätig werden oder die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten. Zwar müssen Nebenjobs von Chefs nicht genehmigt […]

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+++ Wasserdichter Vertrag

Arbeitsverträge mit Ehegatten oder anderen Angehörigen werden vom Fiskus ganz besonders genau geprüft. Die Finanzverwaltung hält derartige Arbeitsverhältnisse für besonders missbrauchsverdächtig. Insofern wird hier ganz penibel auf das Einhalten der notwendigen Anforderungen geachtet. Allein geringe Fehler können ausreichen, um den Betriebsausgabenabzug des Gehalts zu gefährden. Dann sind erhebliche steuerliche Mehrbelastungen bei der Gewerbesteuer die Folge.

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