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+++ Gleiches Recht für alle

Wenn im Betrieb Familienangehörige mitarbeiten, ist Unternehmern die Aufmerksamkeit des Fiskus sicher. Den Antrieb gibt der latente Verdacht auf verdeckte Steuersparmodelle. Davon sind die Finanzbeamten nicht abzubringen; auch nicht durch die Tatsache, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mögliche Steuervorteile oftmals überkompensieren. Die Inhalte der Arbeitsverträge und die konkreten Arbeitsbedingungen werden deshalb immer genau unter die […]

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+++ Arbeitgeber hat Ermessen

Welches Verhalten ein Unternehmer bei welchem Mitarbeiter abmahnen will, ist allein seine Sache. Deshalb hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte, weil ein Kollege für ein gleichartiges Verhalten nicht abgemahnt worden ist. Ebenso liegt es allein in der Entscheidungsbefugnis des Unternehmers, ob er das Fehlverhalten eines Mitarbeiters zum

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