Steuerfreie Leistungen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine gute Variante der Lohnzahlung. Der Arbeitnehmer erhält das Geld brutto für netto. Er muss weder Steuern darauf zahlen, noch Sozialabgaben leisten. Arbeitgeber sparen ihren Anteil zur Sozialversicherung. Wegen dieser Vorteile ist das Sparmodell auch für 450 Euro-Kräfte oder in der Übergangszone beschäftigte Mitarbeiter (Monatslohn > 450 Euro bis 1.300 Euro) überlegenswert. Die steuerfreien Vergünstigungen dürfen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Die Vorteile dieser Beschäftigungen werden dadurch nicht aufs Spiel gesetzt.
Ein Beispiel für eine steuerfreie Leistung ist der Ersatz von beruflich bedingten Umzugskosten. Die Finanzverwaltung erkennt bestimmte Pauschsätze an. Hier erhöhen sich die steuerfrei möglichen Pauschalen ab 1. April 2022. Die dann gültigen Beträge: Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten (Nachhilfe) = 1.181 Euro — Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen = 886 Euro — Für jede weitere Person = 590 Euro —