Einsprüche gegen Steuerbescheide sollten immer rechtzeitig an das Finanzamt geschickt werden. Die Finanzbeamten achten ganz genau auf das Einhalten der monatlichen Einspruchsfrist. Bei einem verspäteten Zugang braucht sich ein Finanzbeamter nicht mehr mit dem Rechtsproblem zu beschäftigen und die Entscheidung zu begründen.
Besonders bei Einsprüchen kurz vor dem Ultimo kann es schnell zu Fristüberschreitungen kommen. Aber selbst wenn der Fiskus damit argumentieren sollte: Unternehmer sollten dennoch hartnäckig bleiben und sich im Zweifelsfall den Briefumschlag mit dem Poststempel zeigen lassen. Die Beweislast für den verspäteten Zugang des Einspruchsschreibens trägt das Finanzamt.
Empfehlung: Im Umgang mit dem Fiskus immer auf Nummer sicher gehen. Bei Einsprüchen nicht bis zur letzten Minute warten und bei Postlaufzeiten immer auch Verspätungen mit einkalkulieren. Ratsam ist, vorsorglich von wenigstens drei Tagen auszugehen. Das sollte auch vom steuerlichen Berater verlangt werden. Hinweis: Es genügt zunächst der Einspruch an sich. Die Begründung kann später nachgereicht werden.