Die Gestellung eines Dienst-Pkw ist für verdiente bzw. leitende Mitarbeiter eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Der Mitarbeiter profitiert in zweierlei Hinsicht: Er rutscht in keine höhere Steuerprogression, die den finanziellen Zuschlag größtenteils aufzehrt. Zudem erhält er ohne eigenen Investitionsaufwand einen fahrbaren Untersatz, den er auch für seinen Privatbereich nutzen kann. Als Arbeitgeber haben Sie den Vorteil, dass Sie nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet werden.
Die Zusage eines Dienst-Pkws sollte mit allen regelungsbedürftigen Details gesondert schriftlich fixiert werden. In der Praxis auftauchende Problemlagen zeigen immer wieder, dass oft scheinbare Nebensächlichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt Auslöser von Meinungsverschiedenheiten werden können.
Mit der neuesten Ausgabe des BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial erfahren Sie, welche Aspekte keinesfalls in einem Vertrag zur Dienstwagenüberlassung fehlen sollten.