Im Mahnwesen schlummern vielfach noch bedeutende Kostensparpotenziale. Es ist keine Seltenheit, dass Zahlungserinnerungen an säumige Kunden ganz vergessen, Mahnungen nur zögerlich rausgeschickt oder Verzugszinsen trotz Anspruchs darauf nicht geltend gemacht werden. Das sind Versäumnisse, die richtig ins Geld gehen.
Chefs sind daher gut beraten, die Weichen so zu stellen, dass es erst gar nicht dazu kommt. Das ist vor allem dann dringend geboten, wenn es einen hohen Anteil an Rechnungskäufen gibt. Sinnvoll ist, klare Standards zu definieren, mit denen das Vorgehen bei Zahlungsverzug festgelegt wird. Am besten ist es, bereits in der Rechnung ein konkretes Datum zu benennen, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgen soll. Das ist die Basis, um Verzugszinsen geltend zu machen.
Empfehlung: Unternehmen sollten die Zahlungsgewohnheiten ihrer Rechnungskunden im Blick behalten. Damit schaffen sie die Grundlage, bei Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverhalten schneller und zuverlässiger Rückschlüsse zur Liquiditätssituation des Kunden ziehen zu können. Je nach Einschätzung des Kreditrisikos kann es dann eventuell sinnvoll sein, auf das Geschäft zu verzichten.