Legen GmbH-Chefs bei ihren Plänen vornehmlich den Durchschnitt zugrunde, werden sie nie das Bestmögliche erreichen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Unternehmensziele der Gesellschaft, sondern betrifft auch die Vergütungen, die sie sich als Gesellschafter-Geschäftsführer genehmigen. Die stark verbreitete Haltung, sich an den Branchen-Durchschnittswerten zu orientieren, senkt zwar das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung für die GmbH. Die daran ausgerichteten Bezüge werden dem individuellen Arbeitseinsatz und -erfolg des Geschäftsführers aber oftmals nicht gerecht. Ein Vorgehen, das letztlich den Fiskus zum großen Nutznießer macht. GmbH-Chefs, die einen bestehenden Spielraum bei der Vergütung nicht ausnutzen, schränken damit zwangsläufig auch die Steuersparchancen ihrer Gesellschaft ein.
Ob ein GmbH-Chef 90.000 Euro oder 140.000 Euro im Jahr verdient, ist im Einzelfall aber auch eine Frage des Informationsstandes. Wer den Wert seiner Tätigkeit genau kennt und mit objektiven Vergleichszahlen die Vergütungspraxis in seiner Branche belegen kann, ist bei Gehaltsverhandlungen mit den anderen Gesellschaftern eindeutig im Vorteil. Hinzu kommt, dass GmbH-Chefs dann auch in der Lage sind, die Höhe ihrer Bezüge gegenüber Dritten, beispielsweise der Finanzverwaltung, überzeugender zu untermauern.
Die neueste Ausgabe des BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial gibt zur eigenen Orientierung basierend auf der aktuellen Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2020“ einen branchenübergreifenden Überblick zu den Jahresfestgehältern nach Umsatzgrößenklassen.