Mit der Scheidung ist noch lange kein endgültiger Schlussstrich unter eine Unternehmerehe gezogen. Das gilt insbesondere dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Unternehmer müssen dann auf jeden Fall handeln. Gibt es bereits ein Testament, sollte dessen Inhalt unbedingt überprüft und der neuen Lebenssituation angepasst werden. Bei größeren Schenkungen an die Kinder sollten einige Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Was Chefs oftmals nicht wissen bzw. unterschätzen: Der geschiedene Ehegatte fällt zwar grundsätzlich aus seiner Rechtsstellung als Erbe heraus. Über das Bindeglied Kinder kann er aber dennoch unverhofft doch wieder Einfluss gewinnen und an für ihn sonst nicht mehr zugängliche Vermögenspositionen gelangen.
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