Wichtig für Einzelhändler, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben: Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung war zunächst bis zum 31. August 2023 verlängert worden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Abgabefrist jetzt um weitere zwei Monate verlängert, also bis zum 31. Oktober 2023. Bis dahin können die Schlussabrechnungen durch die prüfenden Dritten eingereicht oder im Einzelfall ein Antrag auf eine weitere Fristverlängerung gestellt werden. Beachten Sie: Die Frist wird jetzt maximal bis zum 31. März 2024 verlängert. Sofern bereits eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt wurde, wird diese nun automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.