Neue Mitarbeiter suchende Arbeitgeber sollten genau abklopfen, ob die Kandidaten gut in das Unternehmen passen. Zunächst geben zwar die Bewerbungsunterlagen Aufschluss darüber, ob der/die Bewerber/-in für die vakante Position grundsätzlich geeignet ist. Im anschließenden Vorstellungsgespräch wollen Arbeitgeber sich naturgemäß dann aber nicht nur einen persönlichen Eindruck von den Kandidaten machen, sondern überdies vor allem auch weitere wichtige Informationen in Erfahrung bringen. Chefs schießen mit ihren Fragen dann aber mitunter weit über das Ziel hinaus.
Von Arbeitgeberseite sind nur Fragen zulässig, die mit der ausgeschriebenen Stelle in einem engen Zusammenhang stehen. Private oder sachfremde Fragen sind tabu. Insofern sollten Chefs bestimmte Fragen erst gar nicht stellen, um nicht in Konflikt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu kommen und daher Gefahr zu laufen, im Nachgang wegen Diskriminierung verklagt zu werden. Werden unzulässige Fragen gestellt, sind Bewerber nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Stellt sich später im Beschäftigungsverhältnis heraus, dass der Mitarbeiter gelogen hat, darf er dafür arbeitsrechtlich nicht belangt werden.
In der aktuellen Ausgabe des BBE Chef-Telegramm Handel Spezial erfahren Sie, welche Fragen in Bewerbergesprächen zulässig bzw. nicht zulässig sind.