Für ein effizientes Liquiditätsmanagements unverzichtbar: Einzelhändler sollten vorzeitig ihre Debitorenlisten gründlich in den Blick nehmen. Kunden, die bis zum 31. Dezember 2026 die Forderung begleichen, sind für die Bilanz unproblematisch. Anders sieht es jedoch bei denjenigen aus, die sich damit Zeit lassen. Einzuschätzen ist nun, ob das Geld voraussichtlich komplett oder teilweise ab Januar dem Konto gutgeschrieben sein wird. Ein wichtiges Indiz ist, wenn säumige Kunden auch nach Erhalt einer ersten Mahnung noch nicht gezahlt haben. In diesem Fall empfiehlt es sich, zügig eine zweite Zahlungsaufforderung zuzüglich Verzugszinsen rauszuschicken. Denn bis zum Jahresende verjähren noch offene Forderungen aus dem Jahr 2023.
Die eventuell notwendigen Maßnahmen, um die Verjährung zu hemmen: a) Ein Mahn- oder Gerichtsverfahren einleiten — b) Vom Schuldner schriftlich ein Schuldanerkenntnis einholen. Zahlt er einen Teilbetrag oder bittet um Stundung der Raten, beginnt die Frist von vorn zu laufen — c) Verhandlungen mit dem Schuldner aufnehmen. Hinweis: In diesem Fall sind Unternehmer in der Beweispflicht —