+++ Eingeschränkte Steuerbefreiung
Wer ein geerbtes Familienheim selber nutzt, ist von der Erbschaftsteuer befreit. Die Steuerbefreiung umfasst aber nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche. So die Richter des niedersächsischen Finanzgerichts, die mit ihrem Urteil den Umfang der Steuerbefreiung begrenzen (Az.: 3 K 14/23). Der Fall: Das Haus stand […]
+++ Eingeschränkte Steuerbefreiung Read More »