+++ Vorwarnen
Arbeitgeber tun gut daran, wenn sie ihrem ersten Ärger über ein Fehlverhalten von Mitarbeitern nicht unkontrolliert Luft machen. Sie sollten sich keinesfalls dazu hinreißen lassen, spontan Kündigungen auszusprechen. Denn nur wenige Verfehlungen eines Mitarbeiters rechtfertigen eine derart einschneidende Maßnahme. Im Regelfall haben Arbeitgeber ohne voran geschaltete Abmahnung, mit der die Kündigung für den Wiederholungsfall angedroht […]