Bei Gehaltsaufbesserungen für die Mitarbeiter hält immer auch der Staat die Hand auf. Der Fiskus verlangt Lohnsteuer, die Sozialversicherungsträger Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem müssen Arbeitgeber neben der Lohnaufbesserung die Hälfte der fälligen Sozialabgaben schultern. Ein probater Weg, um diese Effekte zu vermeiden: Auf freiwillige Arbeitgeber-Leistungen setzen. Die Mitarbeiter können dann ein höheres Einkommen erzielen und auf das Gehaltsplus entfallen keine Steuern und Sozialabgaben. Chefs drücken damit gegenüber Ihren Mitarbeitern Wertschätzung aus, steigern deren Motivation und Zufriedenheit. Darüber hinaus positionieren sie sich als attraktiver Arbeitgeber.
Wer trotz eventuell angespannter Wirtschaftslage seinen Mitarbeitern finanziell in dieser Form entgegenkommen möchte: Wird der vorhandene Gestaltungsspielraum genutzt, kommt alles ohne Abzüge bei den Arbeitnehmern an. Unternehmer können zum Beispiel mit dem Privat-Pkw zur Arbeit fahrenden Mitarbeitern monatlich Benzingutscheine anbieten. Solange die Freigrenze für sonstige Sachbezüge von monatlich 44 Euro nicht überschritten wird, darf der Staat keinen Anteil für sich abzweigen.
Eine Auswahl bestehender Steuersparmöglichkeiten enthält die aktuelle Ausgabe des
BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial.