Nach einem Jahreswechsel gehört das Thema Vernichten von Altakten immer auf die Agenda. Unternehmer sollten sich konsequent von allen Unterlagen trennen, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.2020 abgelaufen ist. Das schafft erstens Platz für neue Unterlagen. Zweitens wird so verhindert, dass Finanzbeamte unerwünschte Einblicke in längst abgehakte Geschäftsvorgänge nehmen.
Was ab Januar grundsätzlich entsorgt werden kann: Alle zehn Jahre alten Unterlagen und Belege; aber auch viele sechs Jahre alte Papiere. Nur im Ausnahmefall verlängert sich die gesetzliche Aufbewahrungsdauer. Das sind: 1. zur Begründung von Ansprüchen gegenüber der Finanzverwaltung — 2. als Nachweis im Rahmen eines laufenden oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfs — 3. für ein anhängiges steuerstraf-/ bußgeld-rechtliches Ermittlungsverfahren —
Eine kompakte Übersicht, von welchen Papieren sich Einzelhändler jetzt trennen können, ist mit der aktuellen Ausgabe des BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial abrufbar.