+++ Vorgesorgt?

Einzelhändler tun gut daran, sich gegen die finanziellen Folgeschäden von etwaigen Cyber-Attacken abzusichern. Vielfach gehen gerade Chefs kleiner und mittlerer Betriebe davon aus, dass sie kein lohnenswertes Ziel für Hacker sind – ein großer Trugschluss! Sind sie erst einmal zur Zielscheibe geworden, können sie die finanziellen Folgen eines Angriffs meist noch viel schlechter verkraften. Schutzmaßnahmen gegen Cyberkriminalität und gegen Datenverluste bzw. -diebstahl sind deshalb von enormer Relevanz. Jedes Unternehmen mit sensiblen Daten trägt ein hohes Risiko; zumal im Online-Handel das Geschäftsmodell primär von einer gut funktionierenden IT abhängt.

Eine empfehlenswerte Lösung ist der Abschluss einer Cyber-Versicherung. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall u. a. die Kosten für das Bereinigen und Wiederherstellen der IT-Systeme. Allerdings sollten Unternehmer nicht übereilt handeln. Ratsam ist, von mindestens drei Versicherern Angebote einzuholen bzw. einen Versicherungsmakler zu beauftragen. Er checkt die Kompetenz des Anbieters und beleuchtet abgestimmt auf die individuellen betrieblichen Anforderungen das Preis-/Leistungsverhältnis.

Welche Punkte vor Abschluss der Versicherung dringend geprüft werden sollten: 1. Ist die maximale Deckungssumme für Schäden ausreichend kalkuliert? — 2. Gibt es Schäden, die bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind? — 3. Bis zu welcher Summe ist eine Eigenbeteiligung im Schadenfall sinnvoll? — 4. Sind Lösegelder im Erpressungsfall mitversichert? —

Weitere wichtige Prüfkriterien enthält die neueste Ausgabe des BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial.