+++ Zügige Reaktion

Wer mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, sollte schnell zu einer Entscheidung kommen. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang bei der Steuerbehörde sein. Im Einzelfall kann das knapp werden, wenn die Einwände des Fiskus noch auf Schwachstellen geprüft werden müssen. Umso wichtiger ist dann ein rigides Zeitmanagement. Um den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen exakt einzugrenzen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

1. Das Datum des Steuerbescheids mit dem Eingangsdatum abgleichen. Bei einer Abweichung von mehr als drei Tagen, sollten Sie den Tag des Zugangs dokumentieren; sofern möglich durch schriftliche Bestätigung des Postboten. Das ist anzuraten, weil das Finanzamt davon ausgeht, dass der Zugang des Bescheids spätestens am dritten Tag nach dessen Ausfertigung erfolgt –

2. Im Terminkalender drei Tage vor Fristablauf einen auffälligen Vermerk machen. Wichtig: Die Monatsfrist beginnt am Tag nach der Zustellung des Steuerbescheids zu laufen. Geht der Bescheid etwa am 14. März zu, beginnt der Fristlauf am 15. März und endet am 14. April —

3. Eine Kopie des Steuerbescheides zu den Akten nehmen, wenn dieser an den Steuerberater weitergereicht wird. Weisen Sie ihn ggf. vorzeitig auf den bevorstehenden Fristablauf hin —

4. Bei drohendem Fristablauf eventuell ohne detaillierte Begründung Einspruch einlegen. Dann aber unbedingt ankündigen, dass diese zeitnah nachgereicht wird —