Dem Fiskus unterlaufen bei seinen Entscheidungen mitunter Fehler. Für Unternehmer ist es daher wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass belastende Steuerbescheide schnellstmöglich in fachkundige Hände gelangen. Denn die Einspruchsfrist von einem Monat ist meist schneller abgelaufen, als man denkt. Hinzu kommt, dass das Überprüfen eines Steuerbescheides Zeit braucht. Werden Mängel zu spät erkannt, sind diese meist nicht mehr korrigierbar. Stellen Sie daher die Weichen dafür, dass die Post vom Finanzamt gleich beim Steuerberater landet. Werden Fristen versäumt, hat dieser mögliche negative Konsequenzen zu verantworten.
So gehen Sie auf Nummer sicher: Verwenden Sie am besten das offizielle Muster des Bundesministeriums der Finanzen „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Kreuzen Sie darauf an, dass Ihr Steuerberater zum Empfang von Bescheiden und Schreiben berechtigt ist. Legen Sie dabei zugleich den Umfang fest. Sie haben die Möglichkeit, die Vollmacht für alle Steuerangelegenheiten oder nur für ausgewählte Steuerarten (z. B. Einkommen-, Gewerbe-, oder Umsatzsteuer) zu erteilen. Hinweis: Das Formular finden Sie unter bundesfinanzministerium.de, Rubrik Service/Publikationen/BMF-Schreiben vom 27. März 2025 „Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen“.