+++ Verlängerte Frist
Wichtig für Einzelhändler, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben: Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung war zunächst bis zum 31. August 2023 verlängert worden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Abgabefrist jetzt um weitere zwei Monate verlängert, also bis zum 31. Oktober 2023. Bis dahin können die Schlussabrechnungen durch die prüfenden Dritten eingereicht oder im Einzelfall […]
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