+++ Nicht ohne Betriebsrat
Unternehmer mit Arbeitnehmervertretung müssen bei Kündigungen eine besonders hohe Hürde nehmen. Sie sind verpflichtet, den Betriebsrat umfassend über geplante Kündigungen zu informieren; sonst riskieren Sie deren Wirksamkeit. Maßgeblich ist, dass Sie vor jeder Entlassung den Betriebsrat mit einbeziehen. Stehen Sie dabei möglichst immer selber dem Betriebsrat Rede und Antwort. Ist dies einmal nicht möglich, benennen […]
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