+++ Nicht ohne Betriebsrat

Unternehmer mit Arbeitnehmervertretung müssen bei Kündigungen eine besonders hohe Hürde nehmen. Sie sind verpflichtet, den Betriebsrat umfassend über geplante Kündigungen zu informieren; sonst riskieren Sie deren Wirksamkeit. Maßgeblich ist, dass Sie vor jeder Entlassung den Betriebsrat mit einbeziehen. Stehen Sie dabei möglichst immer selber dem Betriebsrat Rede und Antwort. Ist dies einmal nicht möglich, benennen Sie einen kompetenten Ansprechpartner (z. B. Stellvertreter/-in), der/die mit Personalangelegenheiten in Ihrem Betrieb bestens vertraut ist.

Punkte, über die der Betriebsrat im Vorfeld einer Kündigung zwingend zu informieren ist: a) Personalien des Arbeitnehmers — b) Kündigungsfrist und Kündigungstermin — c) Kündigungsgründe mit Erläuterungen (z. B. bei betriebsbedingten Kündigungen Gründe der Sozialauswahl erläutern) — d) Art der Kündigung — e) Hinweis zu einem gegebenenfalls bestehenden Kündigungsschutz — f) Im Einzelfall bestehende Besonderheiten —