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Aufpassen bei Vermietung

Verträge zwischen Angehörigen unterliegen besonderen Regeln. Ein ganz entscheidender Punkt ist der so genannte Fremdvergleich. In diesem Sinne segnet der Fiskus solche Verträge nur ab, wenn diese mit denselben Inhalten auch genauso zwischen fremden Dritten abgeschlossen worden wären. Des Weiteren – und darauf wird penibel geachtet – müssen die vertraglich festgelegten Vereinbarungen auch tatsächlich umgesetzt

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