+++ Chefgehälter im Blick

Bei GmbHs mit Gesellschafter-Geschäftsführern stehen bei einem angekündigten Fiskalbesuch deren Vergütungen immer ganz oben auf der Prioritätenliste. Eindeutig im Vordergrund steht dabei die Frage, ob der Verdienst sich im üblichen Rahmen bewegt. Oder, ob die Bezüge ungemessen sind und der GmbH damit ein nicht eingeplanter Geldabfluss wegen verdeckter Gewinnausschüttung droht.

Tragen Sie daher mit dazu bei, dass Sie im Bedarfsfall mit fundierten Vergleichswerten argumentieren können. Beteiligen Sie sich bis zum 31. August an unserer diesjährigen Umfrage! Sie haben die Möglichkeit, den Fragebogen unter www.bbe-umfrage.de direkt online auszufüllen oder downzuloaden. Hinweis: Als Teilnehmer erhalten Sie exklusiv nach Abschluss der Umfrage einen kostenlosen detaillierten Ergebnisbericht.