Ute Schiefelbein

+++ Gleiches Recht für alle

Bei Arbeitsverträgen mit dem Ehegatten sollten Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Für Steuerprüfer sind diese Beschäftigungsverhältnisse ein beliebtes Kontrollziel. Die Finanzverwaltung stuft sie als besonders missbrauchsträchtig ein. Die Verträge sollten deshalb nicht nur alle Modalitäten enthalten, wie sie unter fremden Dritten üblich sind. Entscheidend ist vielmehr auch, dass sie im vereinbarten Umfang tatsächlich durchgeführt werden. […]

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+++ Verbesserungspotenzial aufdecken

Ein Vorgehen, für das Arbeitgeber gar nicht oft genug sensibilisiert werden können: Führen Sie mit Mitarbeitern, die gekündigt haben, ein Abschlussgespräch. Das bietet Ihnen die große Chance, den wirklichen Motiven für den Arbeitgeberwechsel auf die Spur zu kommen. Aufgrund des Fachkräftemangels und weil  jüngere Arbeitnehmer tendenziell wechselbereiter sind, ist das dringend anzuraten. Durch das Gespräch

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