+++ Gleiches Recht für alle
Bei Arbeitsverträgen mit dem Ehegatten sollten Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Für Steuerprüfer sind diese Beschäftigungsverhältnisse ein beliebtes Kontrollziel. Die Finanzverwaltung stuft sie als besonders missbrauchsträchtig ein. Die Verträge sollten deshalb nicht nur alle Modalitäten enthalten, wie sie unter fremden Dritten üblich sind. Entscheidend ist vielmehr auch, dass sie im vereinbarten Umfang tatsächlich durchgeführt werden. […]
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