+++ Teilzeitantrag zügig bearbeiten
Einzelhändler sollten Mitarbeitern, die einen Antrag auf Teilzeit gestellt haben, unbedingt fristgerecht eine Antwort zukommen lassen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind sie dazu verpflichtet, ihnen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung ihre Entscheidung mitzuteilen. Lassen sie die Frist verstreichen, kann das gravierende Folgen haben, wenn sie dem Teilzeitbegehren nicht entsprechen […]
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