+++ No-Gos im Zeugnis
Arbeitgeber sind beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen in ihrer Wortwahl frei. Zwar hat sich ein allgemein verwendeter Zeugniskodex bei den Formulierungen zur Leistungsbeurteilung etabliert. Mitarbeiter haben aber keinen Anspruch darauf, dass ihre Leistung durch Anwendung der üblichen Zeugnissprache bewertet wird. Was Chefs aber beherzigen müssen: Das Zeugnis muss insgesamt wohlwollend formuliert sein. Es darf den betreffenden […]
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