+++ Wasserdicht argumentieren
Teilzeitanträge von Mitarbeitern dürfen Einzelhändler nur dann ablehnen, wenn sie gute Gründe dafür vorbringen können. Die Ablehnungsgründe dürfen nicht einfach in den Raum gestellt werden, sondern sind detailliert zu begründen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBG, Paragraf 8 Absatz 4) ist vorgesehen, dass Arbeitgeber die betrieblichen Belange genau darlegen müssen, wenn sie dem Wunsch eines […]
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