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+++ No-Gos im Zeugnis

Arbeitgeber sind beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen in ihrer Wortwahl frei. Zwar hat sich ein allgemein verwendeter Zeugniskodex bei den Formulierungen zur Leistungsbeurteilung etabliert. Mitarbeiter haben aber keinen Anspruch darauf, dass ihre Leistung durch Anwendung der üblichen Zeugnissprache bewertet wird. Was Chefs aber beherzigen müssen: Das Zeugnis muss insgesamt wohlwollend formuliert sein. Es darf den betreffenden […]

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+++ Zügige Reaktion

Wer mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, sollte schnell zu einer Entscheidung kommen. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang bei der Steuerbehörde sein. Im Einzelfall kann das knapp werden, wenn die Einwände des Fiskus noch auf Schwachstellen geprüft werden müssen. Umso wichtiger ist dann ein rigides Zeitmanagement. Um den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen

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