Ute Schiefelbein

+++ Schnellschüsse vermeiden

Einzelhändler sehen sich aus wirtschaftlichen Gründen (u. a. als Folge von Corona) mitunter zu betriebsbedingten Kündigungen gezwungen. Wer mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, sollte diese Kündigungen immer stichhaltig begründen können. Da das Kündigungsschutzgesetz greift, ist ein überlegtes Vorgehen das Gebot der Stunde. Die Arbeitsgerichte setzen in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess erfahrungsgemäß besonders hohe Hürden. Als Arbeitgeber […]

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+++ Führungsstärke zeigen

Mitarbeiter zu einer Änderung ihres Fehlverhaltens anzuregen, sind zentrale Herausforderungen für Unternehmer. Kritik zu üben, ist häufig leichter gesagt, als getan. Das Vorgehen verlangt situativ viel Einfühlungsvermögen. Durch Äußerungen, wie „Das war mal wieder vorher zu sehen“ oder „Nie bekommen Sie das auf die Reihe“ dürfen sich die Mitarbeiter auf keinen Fall persönlich angegriffen fühlen.

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